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§ Konditionen

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Bedingungen für Entwicklungs-, Beratungs- und Integrationsleistungen der Konstronik GmbH. Diese Seite enthält die wesentlichen Klauseln im Überblick. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die vollständige PDF-Fassung (Stand: Mai 2026), die unten auf dieser Seite eingebettet ist.

§ 1 Geltungsbereich § 2 Vertrag § 3 Mitwirkung § 4 Vergütung § 5 Termine § 6 Abnahme § 7 Schutzrechte § 8 Gewährleistung § 9 Haftung § 10 Vertraulichkeit § 11 Schluss

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Konstronik GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer") und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Entwicklungs-, Beratungs- und Integrationsleistungen im Bereich Elektronik, FPGA und Systemintegration. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Angebot

Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der im jeweiligen Angebot oder Auftrag beschriebenen Leistungen. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.

Leistungsänderungen und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen, Spezifikationen, Schaltpläne, Datenblätter und sonstigen Unterlagen bereit, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand auf Basis der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Auslagen und Drittkosten (Bauteile, Fertigungsmuster, Tools, Lizenzen) werden gesondert ausgewiesen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

§ 5 Leistungserbringung und Termine

Die Leistungserbringung erfolgt nach den Regeln der Technik und im Rahmen der vereinbarten Spezifikation. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet sind. Höhere Gewalt, Lieferengpässe bei elektronischen Bauteilen sowie Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers verlängern Termine angemessen.

§ 6 Abnahme

Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Die Abnahme erfolgt auf Grundlage einer dokumentierten Funktionsprüfung gegen die vereinbarten Anforderungen. Wesentliche Mängel berechtigen zur Verweigerung der Abnahme; unwesentliche Mängel sind im Rahmen der Gewährleistung zu beheben.

§ 7 Nutzungs- und Schutzrechte

Der Auftraggeber erhält an den vertragsgemäß erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. An vorbestehenden Werkzeugen, Bibliotheken und Methoden des Auftragnehmers verbleiben die Rechte beim Auftragnehmer; dem Auftraggeber wird ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks eingeräumt.

§ 8 Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Mängelfall hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht zwingendes Recht eine längere Frist vorsieht.

§ 9 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 10 Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden. Ergänzende NDA-Vereinbarungen können geschlossen werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Berlin, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: Mai 2026

Vollständige AGB als PDF

Die rechtsverbindliche Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie nachfolgend als PDF (Stand: Mai 2026). Maßgeblich für Inhalt und Auslegung ist diese vollständige PDF-Fassung.

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